Erwerb eines dem Mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses in der Berufschule (Realschulabschluss)

Im Klartext heißt das, Sie können durch eine zweijährige Berufsausbildung (z. B. Hochbaufacharbeiter, Tiefbaufacharbeiter, Ausbaufacharbeiter) Ihren Realschulabschluss nachholen und gleichzeitig eine Ausbildung abschließen.

(§ 9 VO über die Berufsschule v. 9.9.2002, Abl.10/02, S. 678ff)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss,
  • mindestens 5 Jahre Unterricht in einer Fremdsprache (i. d. R. Englisch) mit der Note "befriedigend" abgeschlossen,
  • mindestens 80 Stunden Unterricht im Fach "Deutsch" während der Berufschulzeit mit ausreichenden Leistungen,
  • Abschlusszeugnis der Berufschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 (Note des berufsbezogenen Unterrichts wird sechsfach gewichtet),
  • Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer.

Schülerinnen und Schüler der Berufschule, die diese Vorausstetzungen erfüllen, erhalten in ihr Abschlusszeugnis folgenden Vermerk:

"Dieses Zeugnis ist dem Mittleren Abschluss gleichwertig."


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:




Ansprechpartner: Herr StR. Andreas Müller

In den Sauren Wiesen 17
36381 Schlüchtern

Tel.: 0 66 61/74 74 9-0
Fax: 0 66 61/74 74 9-80,

E-Mail: schule@kinzig-schule.de
Internet: http://www.kinzig-schule.de

HAUPTSTELLE

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63571 Gelnhausen

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