Die Anmeldungen zu den Sommer-Prüfungen 2025 sind bis spätestens
18. März 2025 für alle Berufe, Ausnahme 19. März 2025 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.
Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.
Zu den Sommer-Prüfungen 2025 sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 31. März 2025
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:
Schlusstermin für die Antragsstellung: 1. März 2025
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.
Anmeldungen, die nach dem 18. März 2025 bzw. 19. März 2025 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Für die Durchführung der Sommer-Prüfung 2025 wird der 31. Juli 2025
als Schlusstermin festgesetzt.
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