Anmelde- und Schlusstermine für die Gesellen- und Abschlussprüfungen Winter 2024 / 2025

Anmeldetermin

Die Anmeldungen zu den Winter-Prüfungen 2024/2025 sind bis spätestens
26. September 2024 für alle Berufe, Ausnahme 2. Oktober 2024 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.

Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).

Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.

Zu den Winter-Prüfungen 2024/2025 sind anzumelden:

- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 31. März 2025
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:

Schlusstermin für die Antragsstellung: 1. September 2024

- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.

Anmeldungen, die nach dem 26. September 2024 bzw. 2. Oktober 2024 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!

Für die Durchführung der Winter-Prüfung 2024 wird der 31. Januar 2025
als Schlusstermin festgesetzt.


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