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Ausgewählte Veranstaltung:

NextGen Handwerk
am 21.10.26
um 18:00 Uhr
Termin für alle Innungen
Location: Sattlerei Walter, Wächtersbach
Teilnehmer *
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Die Probezeit

Die Probezeit ist eine wichtige Phase zu Beginn der Ausbildung. Sie dient dazu, dass sich Betrieb und Auszubildende kennenlernen und feststellen können, ob Beruf, Ausbildungsplatz und Zusammenarbeit zueinander passen.

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Während dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Nach Ablauf der Probezeit gelten strengere Regeln. Der Ausbildungsbetrieb kann nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen. Auszubildende können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchten.

Tipp für Ausbildungsbetriebe: Nutzen Sie die Probezeit aktiv. Beobachten Sie Leistung, Motivation und Sozialverhalten, geben Sie unterschiedliche Aufgaben und führen Sie regelmäßig Gespräche. So lassen sich Schwierigkeiten frühzeitig erkennen und gemeinsam klären.

Kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule

Auszubildende haben grundsätzlich keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten zwischen Wohnort und regulärer Berufsschule übernimmt. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Betrieb zwar dazu, Auszubildende für den Berufsschulbesuch freizustellen und die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen, sieht jedoch keine generelle Erstattung dieser Fahrtkosten vor.

Ein Anspruch kann sich allerdings aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder anderen besonderen Regelungen ergeben. Auch bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen können abweichende Regelungen zur Fahrtkostenerstattung gelten.

Seit August 2024 gilt außerdem: Muss ein Auszubildender nach der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieb fahren, wird die notwendige Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Wie verhalte ich mich im Bewerbungsgespräch?

Der erste Eindruck zählt – besonders beim Bewerbungsgespräch. Neben guten Bewerbungsunterlagen spielen deshalb auch Auftreten, Kleidung und Umgangsformen eine wichtige Rolle.

Eine gute Vorbereitung hilft dabei, selbstbewusst und professionell aufzutreten. Dazu gehören ein gepflegtes Erscheinungsbild, saubere und zum Anlass passende Kleidung sowie ein freundlicher und respektvoller Umgang.

Während des Gesprächs sollte das Handy ausgeschaltet oder lautlos sein. Kaugummi, Rauchen oder andere Ablenkungen sind ebenfalls fehl am Platz.

Auch die Sprache trägt zum Gesamteindruck bei: Bewerber sollten sich verständlich und höflich ausdrücken und auf übermäßige Umgangssprache sowie diskriminierende oder beleidigende Begriffe verzichten. Wer pünktlich erscheint, Interesse zeigt, aufmerksam zuhört und authentisch bleibt, schafft gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch.

Wann muss Ihr Azubi für seine Schäden haften?

Ob und in welcher Höhe ein Auszubildender für einen verursachten Schaden haftet, hängt vor allem vom Grad des Verschuldens ab.

Bei leichter Fahrlässigkeit, also einem Missgeschick, das jedem passieren kann, muss der Azubi in der Regel nicht für den Schaden aufkommen.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann eine anteilige Haftung entstehen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – unter anderem von der Schadenshöhe, der Ausbildungsvergütung und einer möglichen Absicherung durch den Arbeitgeber.

Wichtig ist außerdem, dass die übertragene Tätigkeit dem Ausbildungsstand entspricht. Der Ausbilder muss den Azubi ausreichend einweisen und darf ihn nicht mit Aufgaben überfordern.

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Auszubildende grundsätzlich für den gesamten Schaden haften. Dabei werden jedoch auch Alter, Ausbildungsstand, Beaufsichtigung und die Höhe des Schadens berücksichtigt.

Wird ein Schaden vorsätzlich verursacht, muss der Auszubildende grundsätzlich vollständig dafür aufkommen. Die Ausbildungsvergütung darf zur Begleichung eines Schadens nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen einbehalten oder verrechnet werden.

Berufsgrundbildungsjahr - Holztechnik

Von der Schulentwicklungsplanung Referat 11 des Main-Kinzig-Kreises wurde beschlossen, dass es ein Kompetenzzentrum Holz an der

Kinzig-Schule
Berufliches Schulzentrum MKK
In den Sauren Wiesen 17
36381 Schlüchtern

Tel.: 06661 74749-0
Fax: 06661 74749-80
E-Mail: schule@kinzig-schule.de
Internet: http://www.kinzig-schule.de

geben wird.

In diesem Zusammenhang wurde neu geregelt, dass nur Schüler in das BGJ aufgenommen werden, die einen Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen haben.

Voraussetzung für die Einrichtung des BGJ ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Schülern.

Das BGJ bringt Vorteile wie die Anrechnung des 1. Ausbildungsjahres, die Teilnahme am Maschinenlehrgang TSM1, sowie die Erlangung von Praxiserfahrung.

 

Die Probezeit im 2. Ausbildungslehrjahr bleibt unberührt.

Treppen & Wohnen

Naturstein verbindet im Wohnbereich zeitlose Eleganz mit hoher Funktionalität und Langlebigkeit. Ob Treppen, Böden, Wandverkleidungen oder individuelle Gestaltungselemente – vielfältige Materialien und Oberflächen ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen, die sich harmonisch in die Architektur einfügen und jedem Raum einen besonderen Charakter verleihen.

Restaurierung & Denkmalpflege

Historische Bauwerke, Denkmäler und Skulpturen aus Naturstein benötigen besonderes handwerkliches Wissen und einen sensiblen Umgang mit der vorhandenen Substanz. Durch fachgerechte Restaurierung, Konservierung und Sanierung können wertvolle Originale erhalten und beschädigte Bereiche sorgfältig wiederhergestellt werden.

Grabdenkmale

Ein Grabmal ist ein persönliches Zeichen der Erinnerung und kann die Individualität eines Menschen auf besondere Weise bewahren. Von der Gestaltung und Fertigung bis zur fachgerechten Aufstellung entstehen individuelle Grabmale aus Naturstein – abgestimmt auf persönliche Wünsche und die jeweiligen Friedhofsvorgaben.

Küchen

Naturstein macht Küchen gleichermaßen hochwertig, individuell und funktional. Arbeitsplatten, Spülen, Wandverkleidungen, Böden oder Fensterbänke lassen sich passend zur Gestaltung der Küche fertigen und verbinden natürliche Schönheit mit hoher Alltagstauglichkeit.

Fußböden

Natursteinböden schaffen eine besondere Atmosphäre und überzeugen durch ihre außergewöhnliche Langlebigkeit. Verschiedene Materialien, Formate und Verlegearten eröffnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnräume, Küchen, Eingangsbereiche und viele weitere Bereiche.

Fassaden

Fassaden aus Naturstein verbinden zeitlose Architektur mit hoher Widerstandsfähigkeit. Unterschiedliche Gesteinsarten, Formate und Oberflächen ermöglichen individuelle Gestaltungen – von klassisch bis modern. Auch Reinigung, Schutz und fachgerechte Restaurierung bestehender Natursteinfassaden gehören zu diesem Bereich.

Badezimmer

Naturstein verbindet im Badezimmer hochwertige Optik mit Funktionalität und Pflegeleichtigkeit. Von Waschtischen und Duschen bis zu Böden und Wandflächen entstehen individuelle Lösungen, die perfekt auf Raum, Einrichtung und persönliche Wünsche abgestimmt werden können.

Außenanlagen

Naturstein verleiht Außenanlagen einen hochwertigen und zeitlosen Charakter. Ob Terrassen, Wege, Mauern, Treppen oder individuell gestaltete Elemente – mit der richtigen Auswahl und fachgerechten Verarbeitung entstehen langlebige Lösungen, die sich harmonisch in Haus und Garten einfügen.