Jungen Menschen eine gute Ausbildung ermöglichen

Erster Kreisbeigeordneter übergibt Förderung für Bildungszentrum

Wer einen Beruf im Bauhandwerk erlernt, muss vor allem eines können: selbst anpacken. Im Bildungszentrum Bau Osthessen (BBO) in Schlüchtern bekommen Auszubildende dafür das nötige Rüstzeug. Der Main-Kinzig-Kreis unterstützt die überbetriebliche Ausbildungsstätte auch in diesem Jahr mit 6.000 Euro. Den Förderbescheid hat der Erste Kreisbeigeordnete Jannik Marquart kürzlich an die Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern, Anett Kuykendall, übergeben.

„Gut ausgebildete Fachkräfte werden im Bauhandwerk dringend gebraucht. Dafür müssen junge Menschen die Möglichkeit haben, ihren Beruf unter guten Bedingungen zu erlernen und sich praktisch auszuprobieren“, sagte Marquart. „Das Bildungszentrum leistet hier einen wichtigen Beitrag. Mit unserer Förderung unterstützt der Main-Kinzig-Kreis die Ausbildung vor Ort und damit auch die Handwerksbetriebe in unserer Region.“

Das Bildungszentrum Bau Osthessen ist eine überbetriebliche Ausbildungsstätte der Bauhandwerks-Innung Gelnhausen-Schlüchtern. Die Förderung des Main-Kinzig-Kreises hilft dabei, die laufenden Kosten für die angemieteten Werkstatträume und das Ausbildungspersonal zu decken. „Wir sind froh, dass uns der Main-Kinzig-Kreis auch in diesem Jahr unterstützt. Das ist für uns ein Zeichen der Wertschätzung unserer Arbeit“, sagte Anett Kuykendall. „Die Förderung hilft uns, jungen Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Dafür bedanken wir uns herzlich.“

In der Lehrbaustelle werden Auszubildende aus unterschiedlichen Bereichen des Bauhandwerks unterrichtet. Dazu gehören Berufe im Hochbau, etwa Maurer, und im Tiefbau, beispielsweise Kanalbauer und Straßenbauer. Auch angehende Stuckateure, Estrichleger und Zimmerer lernen hier. Darüber hinaus bietet das Bildungszentrum jungen Menschen die Möglichkeit, verschiedene Handwerksberufe kennenzulernen. Bei der Berufsorientierung arbeitet die Einrichtung unter anderem mit der Kinzigschule in Schlüchtern zusammen.

Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die praktische Arbeit. Die Auszubildenden lernen den Umgang mit Werkzeugen und Materialien und setzen das Gelernte direkt auf der Lehrbaustelle um. Dabei erfahren sie auch, weshalb sie das theoretische Wissen aus der Berufsschule später auf der Baustelle brauchen.

Ausbildungsleiter Stefan Maul begleitet junge Menschen seit 20 Jahren auf ihrem Weg ins Bauhandwerk. In dieser Zeit hat er Veränderungen beobachtet, die weit über die fachliche Ausbildung hinausgehen. Der Umgang mit den Auszubildenden sei heute wertschätzender als früher, als auf Baustellen und in der Ausbildung häufig noch ein rauerer Ton geherrscht habe. Auch die Unterschiede zwischen den Auszubildenden seien größer geworden. Während früher viele auf einem ähnlichen Leistungsniveau gewesen seien, gebe es heute sowohl besonders leistungsstarke junge Menschen als auch solche, die deutlich mehr Unterstützung benötigten. Diese Entwicklung beobachtet Stefan Maul über die verschiedenen Gewerke hinweg.

„Wir müssen schauen, wo jede und jeder Einzelne steht und was er oder sie braucht. Manche sind schon sehr weit, andere müssen wir stärker begleiten“, erklärte Stefan Maul. „Wichtig ist, dass die jungen Leute verstehen, was sie tun und warum sie es tun. Wenn sie bei der praktischen Arbeit merken, wofür sie die Theorie brauchen, lernen sie auch anders.“

Dass die Ausbildung in Schlüchtern junge Handwerkerinnen und Handwerker weit bringen kann, zeigt der Erfolg eines ehemaligen Auszubildenden: Im vergangenen Jahr erreichte Julius Birkler bei dem Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Bundesebene der Maurer den zweiten Platz. Für Anett Kuykendall und Stefan Maul ist das ein besonderer Grund zur Freude. Der Erfolg zeige, welches Potenzial in den jungen Menschen stecke und was sie mit einer fundierten Ausbildung erreichen könnten.

 

Die Probezeit

Die Probezeit ist eine wichtige Phase zu Beginn der Ausbildung. Sie dient dazu, dass sich Betrieb und Auszubildende kennenlernen und feststellen können, ob Beruf, Ausbildungsplatz und Zusammenarbeit zueinander passen.

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Während dieser Zeit können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Nach Ablauf der Probezeit gelten strengere Regeln. Der Ausbildungsbetrieb kann nur noch aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen. Auszubildende können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchten.

Tipp für Ausbildungsbetriebe: Nutzen Sie die Probezeit aktiv. Beobachten Sie Leistung, Motivation und Sozialverhalten, geben Sie unterschiedliche Aufgaben und führen Sie regelmäßig Gespräche. So lassen sich Schwierigkeiten frühzeitig erkennen und gemeinsam klären.

Kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule

Auszubildende haben grundsätzlich keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Ausbildungsbetrieb die Fahrtkosten zwischen Wohnort und regulärer Berufsschule übernimmt. Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Betrieb zwar dazu, Auszubildende für den Berufsschulbesuch freizustellen und die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen, sieht jedoch keine generelle Erstattung dieser Fahrtkosten vor.

Ein Anspruch kann sich allerdings aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder anderen besonderen Regelungen ergeben. Auch bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen können abweichende Regelungen zur Fahrtkostenerstattung gelten.

Seit August 2024 gilt außerdem: Muss ein Auszubildender nach der Berufsschule noch in den Ausbildungsbetrieb fahren, wird die notwendige Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Wie verhalte ich mich im Bewerbungsgespräch?

Der erste Eindruck zählt – besonders beim Bewerbungsgespräch. Neben guten Bewerbungsunterlagen spielen deshalb auch Auftreten, Kleidung und Umgangsformen eine wichtige Rolle.

Eine gute Vorbereitung hilft dabei, selbstbewusst und professionell aufzutreten. Dazu gehören ein gepflegtes Erscheinungsbild, saubere und zum Anlass passende Kleidung sowie ein freundlicher und respektvoller Umgang.

Während des Gesprächs sollte das Handy ausgeschaltet oder lautlos sein. Kaugummi, Rauchen oder andere Ablenkungen sind ebenfalls fehl am Platz.

Auch die Sprache trägt zum Gesamteindruck bei: Bewerber sollten sich verständlich und höflich ausdrücken und auf übermäßige Umgangssprache sowie diskriminierende oder beleidigende Begriffe verzichten. Wer pünktlich erscheint, Interesse zeigt, aufmerksam zuhört und authentisch bleibt, schafft gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch.

Wann muss Ihr Azubi für seine Schäden haften?

Ob und in welcher Höhe ein Auszubildender für einen verursachten Schaden haftet, hängt vor allem vom Grad des Verschuldens ab.

Bei leichter Fahrlässigkeit, also einem Missgeschick, das jedem passieren kann, muss der Azubi in der Regel nicht für den Schaden aufkommen.

Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann eine anteilige Haftung entstehen. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – unter anderem von der Schadenshöhe, der Ausbildungsvergütung und einer möglichen Absicherung durch den Arbeitgeber.

Wichtig ist außerdem, dass die übertragene Tätigkeit dem Ausbildungsstand entspricht. Der Ausbilder muss den Azubi ausreichend einweisen und darf ihn nicht mit Aufgaben überfordern.

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Auszubildende grundsätzlich für den gesamten Schaden haften. Dabei werden jedoch auch Alter, Ausbildungsstand, Beaufsichtigung und die Höhe des Schadens berücksichtigt.

Wird ein Schaden vorsätzlich verursacht, muss der Auszubildende grundsätzlich vollständig dafür aufkommen. Die Ausbildungsvergütung darf zur Begleichung eines Schadens nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen einbehalten oder verrechnet werden.

Berufsgrundbildungsjahr - Holztechnik

Von der Schulentwicklungsplanung Referat 11 des Main-Kinzig-Kreises wurde beschlossen, dass es ein Kompetenzzentrum Holz an der

Kinzig-Schule
Berufliches Schulzentrum MKK
In den Sauren Wiesen 17
36381 Schlüchtern

Tel.: 06661 74749-0
Fax: 06661 74749-80
E-Mail: schule@kinzig-schule.de
Internet: http://www.kinzig-schule.de

geben wird.

In diesem Zusammenhang wurde neu geregelt, dass nur Schüler in das BGJ aufgenommen werden, die einen Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb geschlossen haben.

Voraussetzung für die Einrichtung des BGJ ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Schülern.

Das BGJ bringt Vorteile wie die Anrechnung des 1. Ausbildungsjahres, die Teilnahme am Maschinenlehrgang TSM1, sowie die Erlangung von Praxiserfahrung.

 

Die Probezeit im 2. Ausbildungslehrjahr bleibt unberührt.

Treppen & Wohnen

Naturstein verbindet im Wohnbereich zeitlose Eleganz mit hoher Funktionalität und Langlebigkeit. Ob Treppen, Böden, Wandverkleidungen oder individuelle Gestaltungselemente – vielfältige Materialien und Oberflächen ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen, die sich harmonisch in die Architektur einfügen und jedem Raum einen besonderen Charakter verleihen.

Restaurierung & Denkmalpflege

Historische Bauwerke, Denkmäler und Skulpturen aus Naturstein benötigen besonderes handwerkliches Wissen und einen sensiblen Umgang mit der vorhandenen Substanz. Durch fachgerechte Restaurierung, Konservierung und Sanierung können wertvolle Originale erhalten und beschädigte Bereiche sorgfältig wiederhergestellt werden.

Grabdenkmale

Ein Grabmal ist ein persönliches Zeichen der Erinnerung und kann die Individualität eines Menschen auf besondere Weise bewahren. Von der Gestaltung und Fertigung bis zur fachgerechten Aufstellung entstehen individuelle Grabmale aus Naturstein – abgestimmt auf persönliche Wünsche und die jeweiligen Friedhofsvorgaben.

Küchen

Naturstein macht Küchen gleichermaßen hochwertig, individuell und funktional. Arbeitsplatten, Spülen, Wandverkleidungen, Böden oder Fensterbänke lassen sich passend zur Gestaltung der Küche fertigen und verbinden natürliche Schönheit mit hoher Alltagstauglichkeit.

Fußböden

Natursteinböden schaffen eine besondere Atmosphäre und überzeugen durch ihre außergewöhnliche Langlebigkeit. Verschiedene Materialien, Formate und Verlegearten eröffnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Wohnräume, Küchen, Eingangsbereiche und viele weitere Bereiche.

Fassaden

Fassaden aus Naturstein verbinden zeitlose Architektur mit hoher Widerstandsfähigkeit. Unterschiedliche Gesteinsarten, Formate und Oberflächen ermöglichen individuelle Gestaltungen – von klassisch bis modern. Auch Reinigung, Schutz und fachgerechte Restaurierung bestehender Natursteinfassaden gehören zu diesem Bereich.

Badezimmer

Naturstein verbindet im Badezimmer hochwertige Optik mit Funktionalität und Pflegeleichtigkeit. Von Waschtischen und Duschen bis zu Böden und Wandflächen entstehen individuelle Lösungen, die perfekt auf Raum, Einrichtung und persönliche Wünsche abgestimmt werden können.

Außenanlagen

Naturstein verleiht Außenanlagen einen hochwertigen und zeitlosen Charakter. Ob Terrassen, Wege, Mauern, Treppen oder individuell gestaltete Elemente – mit der richtigen Auswahl und fachgerechten Verarbeitung entstehen langlebige Lösungen, die sich harmonisch in Haus und Garten einfügen.