Die Anmeldungen zu den Winter-Prüfungen 2025-2026 sind bis spätestens
22. September 2025 für alle Berufe, Ausnahme 24. September 2025 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.
Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.
Zu den Winter-Prüfungen 2025-2026 können sich anmelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 31. März 2026
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:
Schlusstermin für die Antragsstellung: 1. September 2025
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.
Anmeldungen, die nach dem 22. September 2025 bzw. 24. September 2025 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Für die Durchführung der Winter-Prüfung 2025 wird der 31. Januar 2026
als Schlusstermin festgesetzt.
Brentanostr. 2 - 4
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 9228-0
Fax: 06051 9228-30
Krämerstr. 5
36381 Schlüchtern
Tel.: 06661 9613-0
Fax: 06661 9613-30