Die Anmeldungen zu den Sommer-Prüfungen 2026 sind bis spätestens
12. März 2026 für alle Berufe, Ausnahme 11. März 2026 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.
Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.
Zu den Sommer-Prüfungen 2026 können sich anmelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 30. September 2026
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:
Schlusstermin für die Antragsstellung: 26. Februar 2026
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.
Anmeldungen, die nach dem 12. März 2026 bzw. 11. März 2026 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Für die Durchführung der Sommer-Prüfung 2026 wird der 31. Juli 2026 als Schlusstermin festgesetzt.

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