Ausbildungsnachweise

Wir möchten unsere Ausbildungsbetriebe darauf aufmerksam machen, dass wir in den beiden Geschäftsstellen in Gelnhausen und Schlüchtern für die folgenden Ausbildungsberufe die entsprechenden Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) für Sie zum Verkauf bereithalten:

Bäcker, Fleischer, Fachverkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk, Friseure, Maler, Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter, Anlagenmechaniker für SHK-Technik, Tischler, Steinmetze, Metallbauer, Feinwerkmechaniker und Raumausstatter.

Diese Berichtshefte sind den Auszubildenden vom Arbeitgeber kostenlos über die komplette Lehrzeit auszuhändigen und es wird dringend empfohlen, nur diese, von der Kreishandwerkerschaft angebotenen Nachweise zu nutzen. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden außerdem während der Ausbildungszeit Gelegenheit zur Berichtsheftsführung geben. Er ist weiterhin verpflichtet, den Auszubildenden zur Führung des Berichtsheftes anzuhalten und es regelmäßig durchzusehen.

Unvollständige bzw. fehlende Ausbildungsnachweise können eine Nichtzulassung zur Gesellenprüfung zur Folge haben. Das Berichtsheft dient bei Streitfällen über die Ordnungsgemäßheit der Ausbildung außerdem als Nachweis über die tatsächlich erfolgte Ausbildung.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihrer Pflicht aus dem Ausbildungsvertrag nachzukommen, um einen optimalen Start der Berufsanfänger zu gewährleisten.

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HAUPTSTELLE

Brentanostr. 2 - 4
63571 Gelnhausen

Tel.: 06051 9228-0
Fax: 06051 9228-30

Die Verwaltung in der Krämerstr. 5 in 36381 Schlüchtern

VERWALTUNG

Krämerstr. 5
36381 Schlüchtern

Tel.: 06661 9613-0
Fax: 06661 9613-30