Das Gesellenstück

Die Gesellenstücke sollen die Breite des Handwerks berücksichtigen. Neben fachgerechter und sauberer Ausführung treten die Beratung der Kunden in Sachen Materialwahl (Ökologie, Nachhaltigkeit usw.) und die Gestaltung immer mehr in den Vordergrund.
Gesellenstücke sollten hinsichtlich der Konzeption und Ausführung mehr der Differenziertheit der Kundenvorstellungen entsprechen d.h. weniger fixe Vorgaben und dafür mehr Freiheit in allen Bereichen.
Die Prüflinge sollten sich konzeptionell mit dem Stück auseinandersetzen und die Gedanken zu Gestaltung und Material in einem sorgfältig ausgeführten Konzept während des Fachgespräches erläutern können.

Die im Folgenden aufgeführten Merkmale müssen im Gesellenstück enthalten sein:

Das Gesellenstück muss eine komplette Tischlerarbeit darstellen d.h. es muss als Produkt abgeschlossen sein und damit auch einen Zweck erfüllen können. Nur ein Teil eines Produktes kann somit keine komplette Tischlerarbeit sein.

Ein bestimmtes Element des Gesellenstückes muss als Handarbeit im klassischen Sinne gefertigt werden.

Das Gesellenstück muss eine selbst gefertigte Oberflächenbeschichtung vorweisen. Sämtliche zugelassenen Beschichtungsstoffe sind wählbar, trotzdem sollten mind. ca. 30% der Werkstückoberflächen aus Holz bestehen, damit eine Oberflächenbeschichtung vorgenommen werden kann. Offene Vollholzverbindungen dürfen nicht mit deckenden Beschichtungsmittel verdeckt werden.

Das Gesellenstück muss bewegliche Teile (Schubkasten, Tür, Klappe, Rollladen o.ä.) aufweisen, deren Funktionalität (Beweglichkeit, Zuhaltung) von besonderer Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit ist.


Leistung der frischgebackenen Tischlergesellinnen und -gesellen gewürdigt

Am Freitag, 9. Juli 2021, begrüßte Holger Faust, Obermeister der Tischler-Innung die frischgebackenen Tischlergesellinnen und -gesellen im Main-Kinzig-Forum Gelnhausen. Hier befanden sich wie jedes Jahr die Gesellenstücke der diesjährigen Prüflinge. Aufgrund der Corona-Pandemie findet 2021 leider erneut keine öffentliche Ausstellung statt. Die Gesellenstücke werden allerdings in Kürze in einer Präsentation veröffentlicht.

In Vertretung von Landrat Thorsten Stolz sprach Kreisbeigeordneter Christian Litzinger einige Grußworte und erzählte von seinem eigenen Gesellenstück, das er vor rund 20 Jahren gebaut habe. Schulleiter Karsten Günder überbrachte die Glückwünsche der Beruflichen Schulen. Dirk Müller, Klassenlehrer und Lehrer-Vertreter im Gesellenprüfungsausschuss (GPA), stellte die Junghandwerker und ihre Gesellenstücke in einer Präsentation vor. 20 individuelle und innovative Stücke sind in diesem Jahr zusammengekommen. Die Bandbreite erstreckt sich von Funktionsmöbeln über ein Nähkästchen bis hin zum Systemmöbel. Die Oberflächengestaltung reicht von gebeizt und geölt bis hin zur Farblackierung. Besonders hervorzuheben ist die hohe Selbstdisziplin der Prüflinge gegenüber den geforderten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So mussten bei allen Prüfungsteilen Mund- und Nasenbedeckung getragen und ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Nur so war es möglich, die Gesellenprüfung in gewohnter Weise und ohne weitere Komplikationen durchzuführen. Trotz aller Umstände kann sich das Ergebnis der Prüfung sehen lassen. Die Bestnote 1 erreichte Philip Mathis von der Firma Udo Gärtner - Melzig Innenausbau aus Sinntal.

Die Übergabe der Prüfungszeugnisse übernahmen Alexander Amberg, Arbeitnehmervertreter im GPA, und GPA-Vorsitzender Heiko Schreiber. Die Prüflinge kommen aus Betrieben des Main-Kinzig-Kreises, des Vogelsbergkreises und des Kreises Bad Kissingen.

Anschließend sprach Claus Rollmann, Architekt aus Gelnhausen, über die Bewertungskriterien des Wettbewerbs „Die Gute Form“ und erläuterte die Entscheidung der unabhängigen Jury. In dieser saßen neben Rollmann die Interieur-Designerin Sabrina Lauer aus Steinau und Raumausstattermeister Olaf Ullmann aus Hasselroth. Prämiert wird das Gesellenstück, welches Ästhetik und Funktion vorbildlich verbindet und formal dem heutigen Zeitgeschmack entspricht. Gleichzeitig darf es bei der Fertigstellung den vorgegebenen Zeitrahmen von 100 Stunden nicht überschritten haben und muss in der Gesellenprüfung mindestens mit einem „befriedigend“ benotet worden sein. Zu den Bewertungskriterien zählen: Eigenschöpferische Idee, ausgeprägte Gestaltung, Gebrauchsfähigkeit sowie Materialauswahl und -einsatz.

Die Sieger des Wettbewerbs
Der 1. Preis ging an Lena Ost von der Firma Ost GmbH aus Gründau, den 2. Preis erhielt Philip Mathis von der Firma Udo Gärtner - Melzig Innenausbau aus Sinntal und den 3. Preis sicherte sich Fabian Wösthoff von der Firma Brüggemann GmbH aus Hanau. Weiterhin konnten sich Tobias Zahn von der Firma Stefan Hötzel aus Langenselbold und Felix Gudera von der Firma Christoph Bräscher aus Bad Orb, über Belobigungen freuen.

von links: Jurymitglied Sabrina Lauer, Philip Mathis, Jurymitglieder Olaf Ullmann und Claus Rollmann, Siegerin Lena Ost, Felix Gudera, Fabian Wösthoff und Tobias Zahn.
von links: Jurymitglied Sabrina Lauer, Philip Mathis, Jurymitglieder Olaf Ullmann und Claus Rollmann, Siegerin Lena Ost, Felix Gudera, Fabian Wösthoff und Tobias Zahn.


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