Am Mittwoch, 16. Juli 2014, trafen sich die Delegierten des Landesinnungsverbandes Hessen, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, mit einem Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Herrn Johannes Heeger, in der Kreishandwerkerschaft Gelnhausen zu einem Informationsaustausch über die Muster-Friedhofsordnung des HSGB.
Herr Heeger bedankte sich bei den Steinmetzen und dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Klaus Zeller, für die Einladung, der er gerne gefolgt ist. Konstruktiven Gesprächen mit den Gewerken steht man offen gegenüber. Anmerkungen und Ideen werden vom HSGB gerne entgegen genommen, sowie es juristisch vereinbar ist, so Heeger.
Die Entstehung einer Muster-Friedhofsordnung beim HSGB, sowie die Fortschreibung aufgrund ständiger Veränderungen wurden erläutert. Hessische Mitglieds-Kommunen erhalten die Friedhofsordnung als Orientierung zur Gestaltung für ihre Friedhofssatzung. Juristische Beratung wird bei Bedarf durch den HSGB gegeben.
Nach den Ausführungen von Herrn Heeger folgte ein reger Informationsaustausch. Anmerkungen der Steinmetze wurden aufgenommen.
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