Main Kinzig-Kreis informiert über das elektronische Vergabesystem von öffentlichen Ausschreibungen

Knapp 40 Mitglieder sind der Einladung der Innung für Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik Gelnhausen-Schlüchtern gefolgt und nahmen an der Herbstversammlung am 09.11.2016 im Landgasthof „Zur Quelle“ in Wächterbach-Aufenau teil. Hauptthemen waren die neue eVergabe öffentlicher Aufträge die ab 2018 für die Kommunen verpflichtend wird, sowie die Neuordnung der Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker.

Obermeister Harald Rasch freute sich über die sehr gut besuchte Veranstaltung. Die Auftragslage im SHK-Handwerk prognostiziert er als gut bis sehr gut. Positiv zu bewerten ist, dass die Ausbildungszahlen des SHK-Handwerks im Main-Kinzig-Kreis stabil sind. In seinem Bericht blickte er auf die diesjährigen Veranstaltungen zurück und berichtete über den außerordentlichen Delegiertentag des Fachverbandes.

Frau Carina Zinkhan vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises informierte über die EU-Vergaberichtlinien die im Jahr 2014 in Kraft getreten ist. Verpflichtend wird die vollständige elektronische Vergabe (Angebotsabgabe, Zusage- und Absagemitteilungen etc.) für alle Vergabestellen ab dem 18.10.2018.
Die Öffentlichen Auftraggeber sollen durch die neuen vergaberechtlichen Vorgaben mehr Spielraum erhalten, um Vergabeverfahren möglichst flexibel und effizient durchzuführen. Die Vorgaben für Ausschreibungen wurden hierfür umfassend überarbeitet, um sie effizienter und näher an den Anforderungen der Praxis zu gestalten.
Ein wichtiges Ziel der EU-Vergabemodernisierung ist es, für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu Öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Öffentliche Auftraggeber erhalten mit den Richtlinien Vorgaben für eine verstärkte Losaufteilung und die Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind künftig dazu angehalten, Interessenskonflikte auf Grundlage einer nunmehr klareren Begriffsbestimmung wirksam zu verhindern, zu ermitteln und auszuräumen. Es ist klar geregelt, in welchen Fällen ein Auftrag nach der Vergabe ohne neue Ausschreibung geändert werden kann. Und schließlich müssen Öffentliche Auftraggeber nunmehr auch alle Angebote verwerfen, deren außergewöhnlich niedriger Preis auf Verstöße gegen Sozial-, Arbeits- oder Umweltschutzbestimmungen zurückgeht.

Von den Beruflichen Schulen Gelnhausen berichteten die Fachlehrer Herr Böhler und Herr Nau von den Neuerungen der Ausbildungsordnung des Ausbildungsberufes Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik die seit 01.08.2016 in Kraft ist. Bei den Begriffsbestimmungen gibt es nur kleine Detailänderungen. Wesentliche Änderung ist die gestreckte Gesellenprüfung. Teil 1 der Gesellenprüfung (GP1, früher Zwischenprüfung) fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Abschlussprüfung (GP2) ein.

Anschließend teilte OM Rasch noch die anstehenden Termine für das Jahr 2017 mit, bevor stellv. OM Müller eine Diskussion über die Stundenverrechnungssätze im SHK-Handwerk anstieß.

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