Keine erweiterte Haftung für Aus- und Einbaukosten bei mangelhaften Materialien

Eine für das Handwerk existenzbedrohende Gesetzeslücke!



Bis zum 15.07.2008 gab es - zumindest in der Praxis - in Deutschland ein funktionierendes und konsistentes System der Haftung für Bauproduktmängel. Der Handwerker konnte seinen Lieferanten auch auf Ersatz der Aus- und Wiedereinbaukosten in Anspruch nehmen, dieser seinen Lieferanten usw. bis zum Hersteller. Der Hersteller konnte den Schaden im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung abdecken. Im Ergebnis waren die Produktmängel in die Versicherungspreise einkalkuliert, die Versicherungsprämien in die Produktpreise. Ein Schadensfall mit Produktmängeln konnte für alle Beteiligten mehr oder weniger problemlos über die letztlich vorhandene Deckung durch eine Haftpflichtversicherung abgewickelt werden.

Am 15.07.2008 entschied der BGH, dass Aus- und Wiedereinbaukosten im Rahmen der üblichen Gewährleistung nicht vom Verkäufer eines Bauprodukts zu tragen seien. Dies bedeutet insbesondere für das Bauhandwerk ein existenzielles Risiko, weil es hier grundsätzlich - im Gegensatz zu einem Industriehersteller - keine erweiterte Produkthaftpflicht gibt. Der Mangel am verbauten Produkt ist für den Handwerker - anders als für ein Industrieunternehmen - grundsätzlich als Erfüllungsschaden nicht versicherbar.

Anders als der BGH hat der EuGH mit Urteil vom 16.06.2011 C-65/09 und C 87/09) entschieden, dass die von einem Verbraucher gekaufte und verbaute Ware vom Verkäufer im Zuge seiner Nacherfüllungspflicht auszubauen und die Ersatzware wieder einzubauen ist bzw. der Verkäufer die dafür notwendigen Kosten zu tragen hat. Die Kompetenz des EuGH beschränkt sich indes nur auf Verbraucherrecht.

Und so hat der BGH am 17.10.2012 (und 2.4.2014) wiederum entschieden, dass nur Verbraucher als Käufer eines Produkts die Aus- und Wiedereinbaukosten verlangen können, nicht Unternehmer (Handwerker) im Rahmen eines Handelskaufs, BGH, Urteil vom 17.10.2012 - VIII ZR 928/11.

In Deutschland gilt also derzeit eine handwerkerfeindliche, existenziell bedrohliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln.

Die Fairplay-Initiative für das Handwerk "Mit einer Stimme" tritt dafür ein, dass diese existenzielle Gefahr für viele Handwerksbetriebe zeitnah durch eine gesetzliche Regelung abgestellt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Online-Petition ins Leben gerufen werden, die eine entsprechende Behandlung des Themas durch den Bundestag zur Folge hat.

Unter http://www.miteinerstimme.org werden die Handwerksbetriebe in Deutschland über die aktuell unbefriedigende Situation informiert und gleichzeitig zum Mitmachen aufgerufen.

Tragen Sie sich am Besten sofort als Unterstützer ein und sie werden informiert, wann die Online Petition startet.

Denn jede Stimme zählt!

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