Die Anmeldungen zu den Winter-Prüfungen 2026-2027 sind bis spätestens
22. September 2026 für alle Berufe, Ausnahme 23. September 2026 für die Tischler
bei der Kreishandwerkerschaft einzureichen.
Dieser Termin gilt auch für Gesellenprüfungen, die in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt werden (§ 36 a HwO).
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Ausbilders zu erfolgen.
Zu den Winter-Prüfungen 2026-2027 können sich anmelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit bis 31. März 2027
endet
- Wiederholer
- Lehrlinge, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes
Antragsverfahren beachten:
Schlusstermin für die Antragsstellung: 31. August 2026
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an einer Prüfung teilnehmen wollen.
Anmeldungen, die nach dem 22. September 2026 bzw. 23. September 2026 (Tischler) eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Für die Durchführung der Winter-Prüfung 2026-2027 wird der 31. Januar 2027 als Schlusstermin festgesetzt.

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