Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis ist seit Oktober 2008 für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, verpflichtend.
Ausstellungsberechtigt sind alle Gebäudeenergieberater (HWK) mit einer beruflichen Grundqualifikation nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) und gemäß der Übergangsvorschriften gemäß § 29 EnEV. So sind beispielsweise Handwerksmeister aus den Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerken (Liste) sowie Schornsteinfegermeister mit der Qualifikation zum Gebäudeenergieberater (HWK) berechtigt Energieausweise für Wohngebäude auszustellen.
Mehr Informationen sowie eine Datenbank der Gebäudeenergieberater (HWK) finden Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Wiesbaden. (Service im Überblick > Gebäudeenergieberater)
Quelle: Handwerkskammer Wiesbaden